Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Im Allgemeinen sind die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung besonders in jungen Jahren wesentlich günstiger als in einer gesetzlichen. Im Alter, wenn die Aufwendungen für die private Krankenversicherung steigen, schwindet dieser Vorteil meist oder kehrt sich gar in einen Nachteil um. Dann böte es sich an, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Um zu verhindern, dass sich junge Menschen zunächst aus der Solidargemeinschaft verabschieden, um im Alter wieder von ihr zu profitieren, lässt der Gesetzgeber eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter wenigen Bedingungen zu.

So können Arbeitnehmer unter 55 Jahren nur zurückwechseln, wenn sie wieder pflichtversichert werden, d.h. wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresentgeltgrenze von derzeit 48.600 Euro fällt, das entspricht einem monatlichen Gehalt von 4.050 Euro. Unter 42.750 Euro jährlich (3.562,50 Euro) muss der Bruttoverdienst hingegen sinken, wenn der Wechselwillige bereits am 31.12.2002 bei einer privaten Krankenversicherung versichert war. Auch eintretende Arbeitslosigkeit führt wieder zu einer Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse, ggf. in einer Familienversicherung des Ehegatten oder der Eltern.

Selbstständige können in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn sie die Selbstständigkeit aufgeben und anschließend in einem Angestelltenverhältnis mit einem Bruttoverdienst unter der Jahresentgeltgrenze arbeiten, oder aber wenn sie fortan ohne Einkommen und somit beim Ehegatten familienversichert sind.

Privat Versicherte, die über 55 Jahre als sind und in den letzten fünf Jahren zu keiner Zeit gesetzlich krankenversichert waren, haben fast keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, nicht einmal bei Bezug von Arbeitslosengeld I. Ihnen bleibt in diesem Fall nur eine Beitragsfreistellung von maximal zwei Jahren. Wird jedoch Arbeitslosengeld II bezogen, ist ein Wechsel möglich.

Hat man sich auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, ist die Arbeitslosigkeit ebenfalls der einzige Weg, wieder gesetzlich krankenversichert zu werden.

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