Können Kinder in die private Krankenversicherung eingebunden werden?

Vor allem werdende Eltern, aber auch kinderreiche Ehepaare, die vielleicht gerade vor einem beruflichen Neuanfang stehen, fragen sich häufiger, wie es wohl mit dem Versicherungsschutz der Kinder aussieht. Ist es möglich, sie in die private Krankenversicherung mit einzubinden?

Viele Berufstätige mit einem hohen Bruttoeinkommen sind Mitglieder der privaten Krankenversicherung, da die gesetzliche Krankenkasse in diesem Fall keinen Versicherungsschutz bietet. Oftmals gibt es einen Hauptverdiener in der Familie, der Mitglied einer privaten Krankenkasse ist und seinen Ehepartner mit in diese Versicherung einbeziehen kann.

Auch Kinder können in die private Krankenversicherung mit einbezogen werden, jedoch wird für jedes Kind ein eigener Betrag fällig, der aber relativ günstig ist. Das Kind wird in diesem Falle bei dem Elternteil mitversichert, der das höhere Einkommen hat. Es gibt jedoch auch Sonderfälle. Ist der Hauptverdiener zum Beispiel selbstständig und das Einkommen geringer, so besteht die Möglichkeit, dass die Nachkommen bei dem anderen Elternteil, welches Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, mit einbezogen werden. Dies wäre dann kostenlos. Voraussetzung hierfür ist in jedem Fall ein arbeitsbezogener Versicherungsschutz des Elternteils in der gesetzlichen Krankenkasse.

Sind die Kinder in dem Alter, wo sie selbst einen Beruf nachgehen oder sich zum Beispiel in der Berufsausbildung befinden, so verfällt die Mitversicherung bei dem Elternteil in der privaten Krankenkasse. Die Kinder müssen nun selbst vom Arbeitgeber versichert werden.

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