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PKV Infos on 04 7th, 2009 |
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Private Krankenversicherer müssen – anders als die gesetzliche Krankenversicherung – nicht jeden in ihre Versicherungsgemeinschaft aufnehmen. Die private Krankenversicherung steht den besserverdienenden Angestellten, den Beamten und den Selbstständigen und Freiberuflern offen. Die Beiträge richten sich nach dem Geschlecht, dem Alter und dem Gesundheitszustand der Versicherten. Neben den Rahmenbedingungen vom Einkommen her, die ein Antragsteller erfüllen muss, erfolgt auch noch eine Risikoprüfung nach folgenden Kriterien:
a) Wird der Kunde in den nächsten Jahren hohe Rechnungen einreichen, die der Versicherer bezahlen muss.
b) Ist damit zu rechnen, dass der Versicherungsvertrag regelmäßig bezahlt werden kann.
Darum stellt der Versicherer vor Vertragsabschluss Fragen nach dem Gesundheitszustand. Angegeben werden müssen Arztbehandlungen der zurückliegenden fünf Jahre sowie alle Krankenhausaufenthalte der letzten 10 Jahre. Hinzu kommen Fragen nach schweren Krankheiten oder Behinderungen, nach fehlenden Zähnen und nach in Zukunft bevorstehenden Behandlungen.
Jeder private Versicherer hat dann individuelle Kriterien, nach denen er Erkrankungen mit Risikozuschlägen belegt oder den Abschluss eines Vertrages gänzlich ablehnt. Einige Krankheiten schließen den Abschluss einer privaten Versicherung aus. Zu diesen gehören Krebserkrankungen, die nicht schon mehr als drei Jahre als geheilt gelten, Herzinfarkte, Diabetes, Morbus Crohn und schwere Adipositas.
Private Versicherer möchten nur Mitglieder haben, von denen sie erwarten können, dass diese ihre Beiträge regelmäßig bezahlen werden. Die verschiedenen Versicherungsgesellschaften haben eigene Annahmerichtlinien, die aber in der Regel darauf hinauslaufen, dass bestimmte Personengruppen nicht aufgenommen werden.
Dazu gehören Arbeitslose, Umschüler, Ausländer ohne längerfristige Aufenthaltsgenehmigung, Antragsteller, denen bei einem anderen Versicherer bereits wegen Nichtzahlung der Beiträge gekündigt wurde, Personen die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, und Menschen in bestimmten Berufsgruppen mit hoher Gefährdung sowie unregelmäßigem Einkommen.
Grundsätzlich ist die Risikoprüfung bei jeder Versicherung individuell und so ist es durchaus möglich, dass Antragsteller bei einer Versicherung ohne Weiteres aufgenommen werden, bei einer anderen nur mit Risikozuschlägen versichert werden und bei der dritten Gesellschaft möglicherweise abgelehnt werden.
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