Die private Krankenversicherung, welche auch unter der Abkürzung PKV vorgefunden wird, kann im Allgemeinen in drei unterschiedliche Arten unterteilt werden, die jeweils die individuellen Ansprüche und Vorstellungen des Versicherten an den Leistungsumfang decken.
Versicherte, für welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht zufrieden stellend und dementsprechend ungeeignet ist, können zwischen drei unterschiedlichen Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung wählen.
Hierbei bildet die so genannte Vollversicherung eine Form der PKV. Diese Versicherungsart umfasst nicht nur Leistungen für ambulante und stationäre, sondern auch zahnärztliche Versorgungen. Des Weiteren kann die Vollversicherung durch eine Krankentagesgeldversicherung, welche auch unter der Bezeichnung Verdienstausfallversicherung bekannt ist, abgerundet und der Versicherungsschutz für den Privatversicherten erweitert werden, sodass auch zusätzlich entstehende Kosten von der privaten Krankenkasse übernommen werden.
Weiterhin besteht für den Versicherten die Möglichkeit, im Rahmen der Vollversicherung zwischen verschieden Tarifstufen und Tarife freie Wahlen zu treffen, um den Versicherungsschutz auf seine individuellen Vorstellungen abzustimmen. Aber auch die Kombination absoluter oder prozentualer Selbstbeteilung ist im Bereich der ambulanten Versorgung des Patienten möglich.
Analog zur gesetzlichen Krankenversicherung hingegen, können im Krankenhaus zudem privatärztliche Behandlungen, Unterkunftswahl in Ein- oder Zweibettzimmer und weitere Wahlleistungen vereinbart werden.
Eine Alternative zur Vollversicherung jedoch ist die Teilversicherung, welche beispielsweise die Erstattung ambulanter und stationärer Heilbehandlungen, aber auch Kurkosten und Zahnbehandlungen übernimmt.
Dieser ergänzende Leistungsspektrum kann entweder als selbständige Teilversicherung in Anspruch genommen werden oder aber zusätzlich zu einer bereits bestehen Versicherung abgeschlossen werden.
Die dritte Form der privaten Krankenversicherung bildet des Weiteren die Zusatzversicherung. Diese Versicherungsform steht nicht nur allen Personengruppen offen, sondern deckt zudem auch zusätzlich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung ausgewählte Leistungen ab. Hierzu gehören beispielsweise Krankenhaustagesgeld, Zahnersatz oder auch Behandlungen beim Heilpraktiker.













